Praxisabgabe
Die Praxisabgabe bzw. der -verkauf sollte frühestens in der Konsolidierungs- bzw. Reifephase, spätestens jedoch in der Sättigungsphase der Praxis geplant werden.
Die Realität ist allerdings, dass der Praxisinhaber häufig erst in der Degenerationsphase, d. h. nachdem die Praxis bereits umfassend an Wert verloren hat, nach einem Praxisnachfolger sucht bzw. über die Praxisabgabe nachdenkt.
Was muss der Praxisinhaber berücksichtigen, damit die Praxisabgabe ein Erfolg wird?
- der richtige Zeitpunkt (s. o.) sollte nicht verpasst werden
- rechtzeitiger Planungsbeginn der Nachfolgeregelung bzw. der Praxisabgabe
- erkennbares Praxiskonzept, sodass auch der Praxisnachfolger bzw. Praxisübernehmer den Wert der Praxis erkennen kann
- Praxis auf dem Stand der Zeit, d. h. unter anderem Vorhandensein eines patientenoriertierten Praxismarketingkonzepts
- ggf. Minimalrenovierung; die Kosten dafür erhöhen im Regelfall den Marktpreis Ihrer Praxis
- feste Mietdauer für die Praxisräume mit der Option der Mietverlängerung
- aktuelle schriftliche Verträge mit den Mitarbeitern (klare arbeitsrechtliche Situation)
- weitergebildetes Praxispersonal (z. B. Ausbildung einer Mitarbeiterin als Präventionsassistentin)
Beachten Sie, dass der Marktpreis Ihrer Praxis der Preis ist, den ein Käufer bereit ist zu bezahlen. Dieser Preis wird im Wesentlichen dadurch bestimmt, dass die Praxis den individuellen Wünschen und Anforderungen des Käufers gerecht wird und sie als solche wettbewerbsfähig im Markt positioniert ist.
Was der Praxisübernehmer beachten sollte, damit die Praxisübernahme ein Erfolg wird, finden Sie unter Praxiskauf.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Nachfolgeregelung bis zur Praxisabgabe.
Schicken Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter: Tel +49 (5042) 940 - 250